Hier finden Sie alle REMEX-Unternehmen, wahlweise als Karten- oder Listendarstellung. Kontaktinformationen inklusive.
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Geeignetes Baumaterial ist eine wichtige Voraussetzung jedes Bauvorhabens, vor allem dann, wenn es ein stabiles Fundament bilden soll. REMEX liefert Baustoffe aus Sekundärrohstoffen, die herkömmlichen Schüttgütern in vielen Bereichen qualitativ ebenbürtig und unter wirtschaftlichen Aspekten oft sogar einen Schritt voraus sind.
Aus Müllverbrennungsschlacke produziert die REMEX in ihren Aufbereitungsanlagen durch Einsatz eigener Recyclingtechnologien hochwertige Ersatzbaustoffe in Markenqualität. Die aufbereitete Hausmüllverbrennungsasche der Marke granova® ist vielseitig einsetzbar. mehr
Die Eingangsstoffe für die Produktion von Recyclingbaustoffen in unseren Recyclinganlagen sind Bauschutt und Straßenaufbruch. Unsere Anlagen für Baustoffrecycling finden sich in ganz Deutschland. mehr
Ob abgesiebter Gleisschotter oder teerhaltiger Straßenaufbruch: Es gibt eine Vielzahl von mineralischen Abfällen, die nach entsprechender Behandlung im Deponiebau als Deponieersatzbaustoff eingesetzt werden können. mehr
Mit dem Wort Recyclingschotter bezeichnen wir recycelten Gleisschotter. Nach der Aufbereitung von Altschotter kann der überwiegende Teil als Recyclingschotter wieder eingesetzt werden. Die verbleibenden Gesteinskörnungen werden anderweitig verwertet. mehr
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Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat die „Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung“ – kurz Mantelverordnung – verabschiedet.
Die Ersatzbaustoffverordnung als Teil der bundeseinheitlich verbindlichen Grundlage für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung mineralischer Abfälle tritt am 1. August 2023 in Kraft. Gleichzeitig wird es eine neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung geben.
Der Zeitraum bis zum endgültigen Inkrafttreten der Mantelverordnung dient dazu, die Umsetzung der neuen Vorgaben vorzubereiten. Bis dahin bleibt es in der Praxis bei den bundeslandspezifischen Regelwerken für Ersatzbaustoffe.