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Ersatzbaustoffverordnung für Ersatzbaustoffe

Ersatzbaustoffverordnung am Ziel: Verbindliches Inkrafttreten 2023

Es sind gute Nachrichten für Ersatzbaustoffe: Am 1. August 2023, rund zwei Jahre nach Ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, wird die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als Teil der sogenannten Mantelverordnung in Kraft treten. Rund 16 Jahre wurde an der „Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung“ gearbeitet. Sie bildet nun eine bundeseinheitlich verbindliche Grundlage für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung mineralischer Abfälle. Dazu gehören Recyclingbaustoffe genauso wie aufbereitete industrielle Abfälle und Hausmüllverbrennungsasche bzw. Schlacke aus der Müllverbrennung.

EBV nutzt wissenschaftlich fundiertes Modell

Der neuen Verordnung liegt ein detailliertes wissenschaftliches Fachkonzept zugrunde, das die Stoffeigenschaften der mineralischen Ersatzbaustoffe mit den zulässigen Einbauweisen verknüpft. Zwischen Fachverbänden, Bundesländern und Ministerien im Rahmen der Entwicklung intensiv erörtert, spiegelt es den aktuellen Stand wissenschaftlicher und praktischer Kenntnisse wider und wird als Grundlage einer wissenschaftlichen und unabhängigen Betrachtungsweise anerkannt.

Erleichterungen der Ersatzbaustoffverordnung

Zu den wesentlichen Entlastungen der Ersatzbaustoffverordnung gehört, dass beim ordnungsgemäßen Einbau in technische Bauwerke oder Verfüllungen künftig das Erfordernis für eine wasserrechtliche Erlaubnis entfällt. Abhängig von dem eingesetzten Ersatzbaustoff und dessen Menge wird es für Verwender künftig lediglich Anzeigepflichten geben.

Überprüfung und wissenschaftliches Monitoring

Die Auswirkungen des neuen Regelwerks werden von der Bundesregierung auf Grundlage der abfallwirtschaftlichen Entwicklung evaluiert. Dies schließt ein mehrjähriges wissenschaftlich begleitetes Montoring ein. Bei Bedarf können zwei Jahre nach ihrer Einführung Anpassungen an der Verordnung vorgenommen werden.

Die Vorbereitungen laufen...

REMEX nutzt die Zeit, die Umsetzung der neuen Vorgaben der EBV vollumfänglich vorzubereiten. Dazu gehört auch die Erstellung neuer Informationsmaterialen und Arbeitshilfen für unsere Kunden und Interessenten. Wir werden im Rahmen unseres Newsletters, für den sie sich hier anmelden können, über den Fortschritt der Vorbereitungen und Kundenangebote berichten. 

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